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Abrechnung mit der IV (siehe Muster unter "Audioagogik")

Nach Beendigung des Einzeltrainings wird die Rechnung an die IV-Stelle geschickt, welche die Verfügung ausgestellt hat.

 

Die Rechnung beinhaltet:

- Adresse, NIF-Nummer und Bankverbindung der Audioagogin

- Adresse und Sozialversicherungsnummer der Klientin/des Klienten

- Datum und Nummer der Verfügung

- Daten der Trainingseinheiten oder Zeitspanne, in der das Hörtraining stattgefunden hat

- Gesamtstundenzahl

- Anhang "Abschlussbericht" (siehe Stichwort "Abschlussbericht"; Formular unter "Audioagogik")

 

Wenn zum ersten Mal mit der IV abgerechnet wird, muss eine Kopie der Zulassungsbestätigung für das laufende Jahr beigelegt werden.

 

 

Abschlussbericht

Zur Rechnung an die IV gehört auch das ausgefüllte Formular "Abschlussbericht". Dort werden die wichtigsten Punkte des abgeschlossenen Hörtraining erfasst.

Eine Kopie des Berichts erhält die CI-Klinik, die implantiert hat.

Es ist wichtig, dass sowohl der Kostenträger als auch die CI-Kliniken diese Berichte bekommen, denn so ist unsere Arbeit auch sichtbar.

 

 

Datenschutz

Aus Datenschutzgründen sollten nur die für unsere Arbeit notwendigen Daten der Klientin/des Klienten erfasst werden. Dazu gehören Details zu Hörbehinderung, Implantation und Training, nicht jedoch zu Familie, Beruf usw. Archivieren müssen wir nur die Daten, die für die Rechnungsstellung und für Steuerzwecke als Selbständigerwerbende nötig sind, also z.B. Trainingsplan, Trainingsbericht, Rechnung an den Kostenträger.

 

 

Dauer des Hörtrainings

Diese ist sehr individuell und stark von der Hörbiografie der CI-Tragenden abhängig. "Gute Performer" können vielleicht schon nach 2 Lektionen entlassen werden, Personen mit jahrelanger hochgradiger Schwerhörigkeit oder Ertaubung brauchen vielleicht länger.

Mit den technischen Verbesserung der Geräte reduziert sich die durchschnittliche Trainingsdauer von mehr als 50 Stunden in den 1990er-Jahren auf 10-20 Stunden heute. Ein sehr viel längeres Training muss gut begründet sein. Wenn ein Training ohne Notwendigkeit stark verlängert wird, wirft das ein schlechtes Licht auf die Arbeit der Audioagogin.

 

Wichtig: Eine allfällige Verlängerung der Verfügung muss immer von der Klinik beantragt werden.

 

 

Erfolgloses Training

Es liegt nicht in unserer Hand zu entscheiden, wer implantiert wird und wer nicht. In Einzelfällen werden Menschen implantiert, die von der Hörbiografie her so viele Defizite mitbringen, dass eine Implantation aus unserer Sicht vielleicht nicht sinnvoll war. Trotzdem kommen sie zu uns zum Training und müssen mit den Schwierigkeiten umgehen. Die Erwartungen sollten nicht zu hoch angesetzt und der Erfolg der Implantation nicht vom gewonnen Sprachverständnis her definiert werden. Häufig werten Menschen mit schwieriger Hörbiografie bereits das Hören des Autos oder des Telefonklingelns als Erfolg. Es ist nicht an uns, "Erfolg" zu definieren.

 

 

Häufigkeit

Genau so wie die Dauer der einzelnen Trainingslektionen, die Dauer des gesamten Hörtrainings und der inhaltliche Ablauf des Trainings (siehe Stichwort "Lektionenplan") ist auch die Häufigkeit der Trainingseinheiten sehr individuell. Alles hängt von verschiedenen Faktoren bei den Betroffenen ab: verfügbare Zeit, Belastbarkeit, Motivation usw.

 

 

Lektionenplan

Jede CI-Trägerin und jeder CI-Träger befindet sich am Anfang des Trainings an einem ganz eigenen Punkt. Während die einen schon Satzbedeutungen erahnen können, gelingt es anderen kaum Tonhöhen oder Rhythmus wahrzunehmen. Auch die Lernschritte sind in ihrer zeitlichen Abfolge oder Grösse nicht vorhersehbar. Daher muss der Lektonenplan oft umgestellt oder sogar spontan angepasst werden. Für keine zwei Implantierte kann genau der gleiche Plan verwendet werden.

 

 

Reisepauschale

Die Reisepauschale darf nur abgerechnet werden, wenn aus einem guten Grund die Audioagogin zur Klientin/zum Klienten gehen muss, beispielsweise bei einer Gehbehinderung usw.

 

 

Tarifvereinbarung zwischen BSV und BHP

Dieses Dokument kann auf dieser Website unter "Audioagogik: Vertrag BHP-BSV" heruntergeladen werden.

Das Honorar von Fr. 126.- wird pro 60 Minuten Unterricht/Training bezahlt. In diesem Honorar enthalten sind Vor- und Nachbereitung, Bericht, Reise- und Wartezeiten.

 

 

Verfügung der IV

Bei der Übernahme eines Trainingsauftrags muss immer zuerst abgeklärt werden, ob eine Verfügung der IV (oder eines anderen Kostenträgers) besteht. Das CI-Hörtraining wird von den CI-Kliniken zusammen mit dem Sprachprozessor standardmässig bei der IV mitbeantragt.

Für CI-Tragende im IV-Alter (und Pensionierte mit Besitzstandswahrung) funktioniert das meist reibungslos.

Implantierte, die erst im AHV-Alter Leistungen für Hörhilfen bekommen, erhalten keine Verfügung für ein Hörtraining. Sie müssen es aus eigener Tasche bezahlen. In Notfällen könnte das Hörtraining über den IWS-Fond von pro audito schweiz finanziert werden.

 

Verfügung anderer Kostenträger

Es gibt auch Implantationen und Reha-Massnahmen, die über die SUVA oder die Militärversicherung abgerechnet werden.

 

 

Verlängerung des Trainings

Grundsätzlich ist eine Verlängerung des Trainings möglich. Das Gesuch an die IV muss aber gut begründet werden. Ob ein längeres Training sinnvoll ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden.

 

Beispiele

"Ein Klient kann auch nach einem Jahr die Vokale <u> und <o> nicht unterscheiden."

Für das Verstehen ist die Differenzierung von Einzellauten nicht entscheidend. Eine Verlängerung ist in so einem Fall nicht sinnvoll.

 

"Eine Klientin möchte das Training immer wieder verlängern."

Die Erfahrung zeigt, dass Implantierte, die alleine leben und wenig Sozialkontakte haben, gerne zur Audioagogin kommen und diese Stunden über die sinnvolle Dauer des Hörtrainings hinaus verlängern möchten. Audioagoginnen können und sollen aber nicht auf Kosten der IV soziale Bedürfnisse abdecken. Diese Funktion können aber evtl. lokale Hörbehinderten-Vereine mit ihren vielfältigen Angeboten übernehmen.

 

 

 

Ziel des Hörtrainings

Ein CI ist für die sprachliche Verständigung gebaut und nicht für perfektes Hören. Die Wahrnehmung und Differenzierung von Einzellauten oder Geräuschen ist also auch nicht Ziel des Hörtrainings. Sobald die Betroffenen offene Spache verstehen, ist das wichtigste Ziel des Trainings erreicht. Ob jemand auch telefonieren lernt oder mit Musik etwas anfangen kann, ist sehr unterschiedlich und sowohl von der Biografie als auch von den individuellen Bedürfnissen abhängig.